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EUTR - Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen

Julia Bernert

Veröffentlicht am 01.01.1970

Nehmen Sie an unserem Webinar teil. Es findet statt am 25.06.2020 um 14:00 MESZ.

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Der weltweite illegale Holzeinschlag ist ein weit verbreitetes Problem und hat schwerwiegende wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen für die Waldbestände und Gemeinschaften, die davon abhängen. Als bedeutender Exportmarkt verfolgt die EU mit der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 das Ziel den illegalen Holzeinschlag zu verringern, indem sie den relevanten Wirtschaftsakteuren verbietet, illegal geschlagenes Holz und Holzerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr zu bringen.

Unsere Partner geben in diesem Webinar Auskunft und praktische Hinweise hinsichtlich der Pflichten von Inverkehrbringern und Händlern von Holz und Holzerzeugnissen (auch Karton und Papier) wie z.B.: Wen treffen welche Pflichten und was ist bei der Informationsbeschaffung mit Blick auf die Rückverfolgbarkeit und den Legalitätsnachweis des Holzes zu beachten.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.

Bild: iStock